Da wir uns auf die Einführung von forderungsbesicherten Wertpapieren auf der TWINO-Plattform vorbereiten, möchten wir Sie über Änderungen im Bereich der Besteuerung informieren.

Bisher erhielten die Investoren bei der Investition in Darlehen über Abtretungsverträge Bruttoeinkünfte und waren verpflichtet, die entsprechende Einkommensteuer in ihrem Steuerwohnsitzland selbst zu zahlen.

Wenn es jedoch um Investitionen in regulierte Finanzinstrumente (wie unsere Wertpapiere) geht, sind lizenzierte Anlagevermittlungsgesellschaften gesetzlich verpflichtet, Einkommenssteuer von Privatpersonen einzubehalten. Das bedeutet, dass TWINO von den Erträgen, die Sie aus Investitionen in Wertpapieren erhalten, Steuern einbehalten wird.

Der Standard-Quellensteuersatz in Lettland für Zinszahlungen an Nichtansässige beträgt 20%. Sie können jedoch den Steuersatz reduzieren, indem Sie uns eine Bescheinigung über Ihren steuerlichen Wohnsitz vorlegen, wenn zwischen Ihrem Land und Lettland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Laden Sie diese einfach auf der Seite „Mein Profil“ hoch. Vergewissern Sie sich außerdem, dass Ihre Adresse auf dem neuesten Stand ist, und Straße, Ort und Postleitzahl enthält, da dies für ein korrektes Meldeverfahren erforderlich ist.

Wenn Sie in diesem Jahr bereits eine Ansässigkeitsbescheinigung hochgeladen haben, müssen Sie diese nicht noch einmal hochladen – senden Sie uns einfach eine E-Mail und teilen Sie uns dies mit.

Wir erinnern daran, dass wir gemeinsam mit unserer Branche aktive Gespräche mit den lettischen Behörden geführt haben, um den Quellensteuersatz auf bis zu 5% zu senken, ohne eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz vorzulegen müssen. Die Rechtsvorschriften sind jedoch noch nicht verabschiedet, so dass bis dahin eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz vorgelegt werden muss, wenn Sie Ihren Quellensteuersatz senken möchten.

Fragen und Antworten

Was ist eine Quellensteuer?
Es handelt sich um eine Steuer, die vom Zahler der Zinsen einbehalten wird, wenn der Empfänger nicht in Lettland ansässig ist. Die Quellensteuer wird in vielen Ländern erhoben und gilt in der Regel für Zahlungen an Nichtansässige.

Wie hoch ist der Quellensteuersatz in Lettland?
20% für Zinszahlungen.

Wie funktioniert die Einbehaltung der Quellensteuer in der Praxis?
Jedes Mal, wenn TWINO Zinsen auf Ihr Konto zahlt, werden wir 20% (oder weniger – siehe unten über „reduzierte Quellensteuer“ und „DBA“) von dem ausgezahlten Betrag einbehalten. Wenn Sie z.B. eine Zinszahlung von 100 EUR erhalten, werden wir automatisch 20 EUR von Ihrem Konto abziehen.

Wie wirkt sich das auf meine Rendite aus?
Einerseits müssten Sie die Steuer ohnehin in Ihrem Wohnsitzland zahlen. Der Betrag, der von TWINO in Lettland einbehalten wird, kann auf der Grundlage des Steuerabkommens zwischen Lettland und Ihrem Wohnsitzland von der in Ihrem Wohnsitzland gezahlten Steuer abgezogen werden. Aufgrund von Unterschieden im Zeitpunkt und in der Häufigkeit des Abzugs (jährlich oder häufiger) kann Ihre Rendite jedoch beeinflusst werden, wenn die Aufzinsung berücksichtigt wird.

Was ist ein reduzierter Quellensteuersatz?
Viele Länder haben Steuerabkommen abgeschlossen – das sind bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (und Nichtbesteuerung) von Zahlungen zwischen diesen Ländern (DBA). In der Regel bieten DBA die Möglichkeit, einen reduzierten Quellensteuersatz (5%/10%/15% je nach DBA) im Vergleich zum normalen Quellensteuersatz von 20% anzuwenden. Der genaue Satz wird in dem jeweiligen DBA festgelegt.

Was muss ich tun, um den reduzierten Quellensteuersatz in Übereinstimmung mit dem DBA anzuwenden?
Sie sollten eine Ansässigkeitsbescheinigung bei TWINO einreichen, indem Sie sie unter „Mein Profil“ hochladen.

Welche Anforderungen sollte die Ansässigkeitsbescheinigung erfüllen?
Die Bescheinigung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Bescheinigung ist in englischer Sprache abgefasst (oder es liegt eine Übersetzung bei).
  • Die Bescheinigung enthält Ihren Namen, Nachnamen und ggf. Ihren Personencode (Registrierungsnummer).
  • Die Bescheinigung enthält eine Bestätigung der Steuerbehörde (die die Bescheinigung ausstellt), dass Sie in Ihrem Wohnsitzland steuerlich ansässig sind und somit vom DBA profitieren können.
  • Steuerjahr, für das die Bescheinigung erteilt wird.

Wann und wie oft sollte die Bescheinigung vorgelegt werden?
Die Bescheinigung sollte jedes Jahr so schnell wie möglich eingereicht werden, da der reduzierte Steuersatz am nächsten Tag nach der Bearbeitung Ihrer Bescheinigung angewendet wird. Andernfalls können Sie den reduzierten Steuersatz nicht in Anspruch nehmen und es wird der normale Steuersatz angewendet.

Was muss ich beachten, wenn ich in Lettland steuerlich ansässig bin?
Der Standardsteuersatz von 20% wird automatisch von Ihrem Einkommen einbehalten, so dass Ihre Steuerschuld gedeckt ist. Sie müssen das Einkommen nicht mehr selbst versteuern.

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